KETTE ALS ANTRIEBSELEMENT
- Die Abweichung der Parallelität der Wellen darf maximal 40’ bei einer Einfachkette und 20’ bei einer Mehrfachkette betragen.
- Die Abweichung der Ausrichtung der Kettenräder muss weniger als 0,2% des Achsabstandes betragen, die Obergrenze bei schnelllaufenden Antrieben beträgt 0,1%. Wenn Bewegungen der Wellen in Achsrichtung nicht vermeidbar sind, müssen die Räder in der „mittleren“ Stellung ausgerichtet werden. Ganz besonders wichtig ist eine exakte geometrische Ausrichtung beim Einsatz von Mehrfachketten, da diese eine große Quersteifigkeit haben.
- Die Form und Verrundung der Verzahnung, die der Norm ISO 606 unterliegen, dürfen nicht durch die Montage in der Anlage, z.B. durch Keilnuten, beeinträchtigt werden. Wenn Bewegungen der Wellen in Achsrichtung nicht vermeidbar sind, müssen die Kettenräder zentriert werden. Ganz besonders wichtig ist eine exakte geometrische Ausrichtung beim Einsatz von Mehrfachketten, da diese eine große Quersteifigkeit haben. Die gesamte Anlage muss so steif ausgebildet sein, dass durch die Kettenkraft unter Last keine Fluchtungs- und Parallelitätsfehler erzeugt werden.
- Die Stabilität der gesamten Anlage
KETTE ALS HUBELEMENT
- Fluchtungsfehler und Parallelitätsabweichungen der Verankerungen und Umlenkungen müssen so schnell wie möglich abgestellt werden.
KETTEN IN FÖRDERANLAGEN
- Fluchtungsfehler der Räder: <0,4 % des Achsabstandes
- Parallelitätsfehler : < 40’.
- Parallel eingesetzte Ketten, welche mit festen Querstegen oder Zubehörteilen verbunden sind, müssen paarig mit eingeschränkter Längentoleranz montiert werden (Bitte bei Bestellung angeben: “Ketten gepaart“).